HAUSORDNUNG
Hausordnung und Verpflichtung
Mit der Miete eines Studio’s in der Campuslodge verpflichten sich die Mieterinnen und Mieter diese
Hausordnung zu akzeptieren. Im Falle von Verstössen gegen diese Regelung behält sich die
Verwaltung vor, das Mietverhältnis innert Monatsfrist zu kündigen.
Ordnung und Sauberkeit
Die Mieterschaften sind angehalten, das Gebäude innen und aussen sauber zu halten. Littering ist
untersagt. Dies gilt auch für Zigarettenstummel. Dreckige Schuhe und Kleider sind vor dem Betreten
des Hauses aussen zu reinigen oder auszuziehen.
Fahrräder und Bikes können auf dem dafür vorgesehenen Waschplatz (Seite Technikumstrasse)
gereinigt werden. Der Waschplatz ist danach zu reinigen.
Die Waschküche und Trocknungsräume sind nach Gebrauch sauber zu hinterlassen. Es dürfen in
diesen Räumen keine Waschmittel und andere Waschutensilien gelagert werden.
Das Abstellen von Kleinfahrzeugen (Bike, Velo, Trottinett und dgl.) ist nur in den Velounterständen
oder in den gemieteten Kellerabteilen gestattet.
Für die individuelle Reinigung der Teppichböden und der Fenster stehen geeignete Geräte zur
Verfügung (Staubsauger, Kessel, Glasschaber und Glasreiniger).
Diese Geräte sind im Reduit im EG deponiert und sind nach Gebrauch wieder dort abzugeben.
Rauchen
Jegliches Rauchen ist innerhalb des Gebäudes untersagt.
Hygiene
Die Hygiene in den Studios liegt in der Verantwortung der Mieterschaft.
Ein kontinuierlicher Luftaustausch erfolgt über die Raumlungen.
Die Reinigung der Studios erfolgt durch die Mieterschaft oder kann gegen Bezahlung bei der
Verwaltung bestellt werden.
Zum Schutz der Matratzen wird vom Eigentümer ein Matratzenschoner (Wasserdichter
Moltonüberzug mit Milbenschutz) zur Verfügung gestellt.
Der Überzug ist in gewaschenem Zustand zu hinterlassen.
Je nach Aufenthaltsdauer werden diese alle 2-3 Jahre ersetzt.
Nachtruhezeit
Inner- und ausserhalb des Gebäudes gilt eine Ruhezeit von 22.00 bis 07.00 Uhr.
Lernende, welche sich auf Prüfungen vorbereiten haben das Recht, allfällige störende Geräusche wie
Musik, Laute Gespräche, Gerätegeräusche und dgl. zu reklamieren und gehen der Ruhezeit vor.
Musik und TV-Einstellungen sind auf maximale Lautstärken von 60 dB zu beschränken.
Haustiere
Haustiere sind im Gebäude nicht erlaubt. In begründeten Fällen kann die Mieterin oder der Mieter an die Verwaltung ein Gesuch stellen.
Sorgfaltspflicht und Mietkaution
Die Mieterschaft verpflichtet sich, mit der Mietsache sorgfältig umzugehen. Dies gilt auch für den sachgemässen Umgang mit den Küchengeräten. Allfällige Beschädigungen ausserhalb der normalen Abnützung gehen zu Lasten der betroffenen Mieterschaft und werden der Mietkaution abgezogen. Falls dieser Betrag nicht ausreicht, wird die Differenz in Rechnung gestellt mit einer Zahlungsverpflichtung von 20 Tagen.
Die Mietkaution beträgt CHF 2'000 pro Studio.
Die Abgabe des Studios auf Ende der Mietzeit erfolgt in gereinigtem Zustand zu Lasten der Mieterschaft. Dazu wird ein detailliertes Übergabeprotokoll ausgestellt und beidseitig unterzeichnet. Allfällige Beschädigungen der Mietsache müssen zeitnah der Verwaltung gemeldet werden.
Ladestation für E-Auto’s
Zur Ladung von E-Auto’s stehen an der Steinenstrasse zwei Easee charge-Ladestationen zur
Verfügung. Die Bezahlung des Stromverbrauches erfolgt mit Kredit- oder Debitkarten.
Aufhängen von Bildern und dgl.
Es darf nur in verputzte Wände gebohrt oder genagelt werden.
Bohr- und Nagellöcher in tapezierten Wänden oder in der Nasszellentrennwand sind untersagt. Das
Aufhängen von TV-Geräten oder dgl. in die Studio-Trennwände sind aus akustischen Gründen nicht
gestattet.
Nebenkosten
Im pauschalen Nebenkostenbeitrag sind enthalten:
- Elektrischer Stromverbrauch der Studio’s und Allgemein
- Heizung inkl. Unterhalt und Service
- Kalt- und Warmwasserverbrauch
- Internetanschluss durch Swisscom (WLAN)
Nicht enthalten sind die Beiträge SERAFE und Swisscom-TV
- Waschmaschine und Wäschetrocknungsgeräte (Tumbler und Entfeuchter)
- Anschlussteckdosen und Strom für E-Bike-Ladung
- Reinigung der allgemeinen Räume und Korridore und Umgebung ca. alle 14 Tage
- Winterdienst (Vereisungen oder Schneelagen ab ca. 10 cm)
Elektrische Geräte
Die Verwendung von stromintensiven Geräten wie Elektroheizgeräte, Kühl- und Befeuchtungsgeräte
und dgl. ist nicht gestattet.
Ausgenommen sind Geräte, welche von der Verwaltung ausdrücklich genehmigt und zur Verfügung
gestellt werden.
Bauliche Veränderungen / Inventar
Bauliche Veränderungen am Studio sowie Veränderungen am Inventar sind strikt untersagt und
bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterschaft. Ohne eine solche
Zustimmung vorgenommene Veränderungen sind durch die Mieterschaft fachgerecht
zurückzubauen. Die Vermieterschaft ist berechtigt, den ordnungsgemässen Rückbau durch
Handwerker überprüfen zu lassen; die daraus entstehenden Kosten gehen zulasten der Mieterschaft.
Kontakt Verwaltung
SAB Treuhand GmbH, Obfalken 21, 6030 Ebikon,
Tel. 041 420 74 75, info@sab-treuhand.ch
Ausgabe September 2026
