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HAUSORDNUNG

Hausordnung und Verpflichtung

Mit der Miete eines Studios in der Campuslodge verpflichten sich die Mieterinnen und Mieter diese Hausordnung zu akzeptieren. Im Falle von Verstössen gegen diese Regelung behält sich die Verwaltung vor, das Mietverhältnis innert Monatsfrist zu kündigen.

Ordnung und Sauberkeit

Die Mieterschaften sind angehalten, das Gebäude innen und aussen sauber zu halten. Littering ist untersagt. Dies gilt auch für Zigarettenstummel. Dreckige Schuhe und Kleider sind vor dem Betreten des Hauses aussen zu reinigen oder auszuziehen.
Fahrräder und Bikes können auf freien Parkplätzen gereinigt werden. Der Parkplatz ist danach sauber zu reinigen.

Die Waschküche und Trocknungsräume sind nach Gebrauch sauber zu hinterlassen. Es dürfen in diesen Räumen keine Waschmittel und andere Waschutensilien gelagert werden.
Das Abstellen von Kleinfahrzeugen (Bike, Velo, Trottinett und dgl.) ist nur in den Velounterständen oder in den gemieteten Kellerabteilen gestattet.

Rauchen

Rauchen jeglicher Art ist innerhalb des Gebäudes untersagt.

Nachtruhezeit
Inner- und ausserhalb des Gebäudes gilt eine Ruhezeit von 22.00 bis 07.00 Uhr.
Lernende, welche sich auf Prüfungen vorbereiten haben das Recht, allfällige störende Geräusche wie Musik, Laute Gespräche, Gerätegeräusche und dgl. zu reklamieren und gehen der Ruhezeit vor. Musik und TV-Einstellungen sind auf maximale Lautstärken von 50 dB zu beschränken.

Haustiere

Haustiere sind im Gebäude nicht erlaubt. In begründeten Fällen kann die Mieterin oder der Mieter an die Verwaltung ein Gesuch stellen.

Sorgfaltspflicht und Mietkaution (Depot)

Die Mieterschaft verpflichtet sich, mit der Mietsache sorgfältig umzugehen. Dies gilt auch für den sachgemässen Umgang mit den Küchengeräten. Allfällige Beschädigungen ausserhalb der normalen Abnützung gehen zu Lasten der betroffenen Mieterschaft und werden der Mietkaution abgezogen. Falls dieser Betrag nicht ausreicht, wird die Differenz in Rechnung gestellt mit einer Zahlungsverpflichtung von 20 Tagen.

Die Mietkaution beträgt CHF 1'000 pro Studio.
Die Abgabe des Studios auf Ende der Mietzeit erfolgt in gereinigtem Zustand zu Lasten der Mieterschaft. Dazu wird ein detailliertes Übergabeprotokoll ausgestellt und beidseitig unterzeichnet. Allfällige Beschädigungen der Mietsache müssen zeitnah der Verwaltung gemeldet werden.

Ladestation für E-Auto’s

Zur Ladung von E-Auto’s stehen an der Steinenstrasse zwei Easee charge-Ladestationen zur Verfügung. Die Bezahlung des Stromverbrauches erfolgt mit Kredit- oder Debitkarten.


Aufhängen von Bildern und dergleichem

Es darf nur in verputzte Wände gebohrt oder genagelt werden.
Bohr- und Nagellöcher in tapezierten Wänden oder in der Nasszellentrennwand sind untersagt.

Nebenkosten

Im pauschalen Nebenkostenbeitrag sind enthalten:

  • Elektrischer Stromverbrauch der Studios und Allgemein

  • Heizung inkl. Unterhalt und Service

  • Kalt- und Warmwasserverbrauch

  • Internetanschluss durch Swisscom (WiFi)

Nicht enthalten sind die Beiträge SERAFE und Swisscom-TV

  • Waschmaschine und Wäschetrocknungsgeräte (Tumbler und Entfeuchter)

  • Anschlusssteckdosen und Strom für E-Bike-Ladung

  • Reinigung der allgemeinen Räume und Korridore und Umgebung ca. alle 14 Tage

  • • Winterdienst (Vereisungen oder Schneelagen ab ca. 10 cm)


Die Verwendung von stromintensiven Geräten wie Elektroheizgeräte, Kühl- und Befeuchtungsgeräte und dgl. sind nicht gestattet.

Kontakt Verwaltung

SAB Treuhand GmbH, Obfalken 21, 6030 Ebikon,

Tel. 041 420 74 75, info@sab-treuhand.ch

www.campuslodge-horw.ch

Ausgabe Januar 2022

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